Ab dem 18. Lebensjahr oder bei Aufnahme von regelmässigem Geschlechtsverkehr empfiehlt sich alle ein bis zwei Jahre eine frauenärztliche Vorsorgeuntersuchung vorzunehmen. Bei Blutungsunregelmässigkeiten oder bei Brust -/ Unterleibsbeschwerden sollte die Untersuchung früher erfolgen. Wenn Sie ihre Menstruationen in einem Kalender notieren und eventuelle Fragen aufschreiben, können wir besser auf Ihre Probleme eingehen.
Als Jahreskontrolle bezeichnet man die Entnahme des Krebsabstriches und das Abtasten der Brüste. Dies kann als Vorsorge abgerechnet werden. Sobald Sie Beschwerden haben, wird über Krankheit abgerechnet.
Die Jahreskontrolle wird alle 3 Jahre aus der obligatorischen Krankenpflegeversicherung übernommen, wenn sie Ihre Franchise aufgebraucht haben. Sollte das nicht der Fall sein, müssen Sie die Jahreskontrolle selbser bezahlen.
Es gitb bei der Krankenkasse eine Zusatzversicherung, die die Jahreskontrolle im 2. und 3. Jahr übernimmt. Sollten Sie eine solche Versicherung besitzen, teilen Sie uns das bitte am Empfang mit.